Immobilieninvestitionen
Steuerliche Aspekte spielen bei der Planung von Immobilieninvestitionen eine entscheidende Rolle. Wir beraten institutionelle Investoren und Fondsgesellschaften ebenso wie Privatpersonen bei allen Spezialthemen der Immobilienstrukturierung, vom Ansatz der Finanzierungskosten über die Grunderwerbsteuer bis hin zur § 15a UStG-Dokumentation.
Institutionelle Investoren und Fondsgesellschaften
Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Umsetzung der optimalen Erwerbsstruktur beim Asset- und beim Share-Deal, in der laufenden Compliance bis hin zum steueroptimalen Verkauf und haben dabei insbesondere Erfahrung im Zusammenspiel zwischen in- und ausländischen Gesellschaften und Gesellschaftern.
Umsatzsteuer und 15a-Dokumentation
Je nach bisheriger und geplanter Nutzung der Immobilie kann es vorteilhaft sein, mit Umsatzsteuer zu vermieten. Dabei übernehmen wir für Sie neben den laufenden umsatzsteuerlichen Pflichten die Berechnung des wirtschaftlichen Vorteils ebenso wie eine etwaig notwendige §15aUStG-Dokumentation.
Grunderwerbsteuer und Gestaltung
Insbesondere die Umstrukturierung von Gesellschaften nach dem Kauf der Immobilie ist mit hohen grunderwerb-steuerlichen Risiken verbunden. Wir analysieren für Sie die grunderwerb-steuerlichen Folgen und erarbeiten mit Ihnen Lösungen, auch zur Vermeidung einer Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer.
Erbschaftsteuer und Schenkungen
Bei der Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge spielen steuerliche Überlegungen eine große Rolle. So kann die Erstellung von zertifizierten Wertgutachten zu günstigeren steuerlichen Ergebnissen führen. Umgekehrt kann die Übertragung von Anteilen bei Gesellschaften mit Immobilienbesitz zur ungewollten Aufdeckung von stillen Reserven und Ertragssteuerbelastung führen. Darüber hinaus weisen wir Sie auf mögliche Steuerbefreiungen hin und optimieren mit Ihnen die Gesellschaftsstruktur im Hinblick auf erbschaftsteuerliche Folgen.
Abschreibungspotenzial und Finanzierungskosten
Gewerbesteuer und Grundsteuer
Wir klären für Sie, ob Ihre Tätigkeit vermögensverwaltend ist oder der Gewerbesteuer unterliegt und ob in diesem Fall die gewerbesteuerliche Kürzung in Anspruch genommen werden kann. Zudem ist zum 1. Januar 2022 für alle Immobilien in Deutschland ein neuer Wert für Zwecke der Grundsteuer festzustellen. Dabei sind die erforderlichen Informationen aus Grundbuchauszügen, Katasterämtern und Kaufverträgen zusammenzustellen. Wir unterstützen Sie bei der Einholung dieser Informationen ebenso wie bei der Erstellung der Erklärungen.