Internationales Steuerrecht
Die fortschreitende Globalisierung und Digitalisierung führen dazu, dass bei der unternehmerischen Tätigkeit heutzutage internationale Aspekte kaum außer Acht gelassen werden können. Gleichzeitig wird das internationale Steuerrecht durch die verstärkte Zusammenarbeit auf Ebene der europäischen Union und der OECD immer komplexer. Deshalb haben wir uns schon früh auf internationales Steuerrecht spezialisiert und begleiten Unternehmen und Privatpersonen bei ihren weltweiten Aktivitäten.
Verrechnungspreise und Meldepflichten
Betriebsstätten und Gewinnermittlung
Aktivitäten im Ausland führen oft zur Begründung einer Betriebsstätte, mit der Folge, dass Einkünfte zwischen In- und Ausland aufzuteilen sind und nicht selten die sog. Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung zu beachten ist. In einigen Fällen ist ein Antrag zur Verlagerung der Buchführung ins Ausland zu stellen. Zur Sicherstellung, dass all diese Punkte berücksichtigt wurden, erstellen wir bei Übernahme des Mandats oder bei Aufnahme Ihrer Tätigkeit entsprechend der Komplexität ein Memorandum, in dem all diese Punkte festgehalten werden.
Quellensteuerentlastung- und freistellung
Privatpersonen und Internationale Steuerpflicht
Privatperson stehen wir selbst in komplizierten Fällen mit Erklärungspflichten in zwei oder mehr Staaten, wie beispielsweise bei erweiterter beschränkter Steuerpflicht gem. § 2 AStG oder doppelter Ansässigkeit, zur Seite. Unsere Mitarbeiter sprechen fließend englisch und haben langjährige praktische Erfahrung mit internationalen Sachverhalten im Steuerrecht.
Hinzurechnungsbesteuerung
Privatpersonen und Wegzug aus Deutschland
Ein Wegzug aus Deutschland führt nicht automatisch zum Entfallen Ihrer Steuerpflichten. Gegebenenfalls unterliegen Sie der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG oder der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG beim Wegzug in ein Land mit niedriger Besteuerung; hierzu zählen in bestimmten Fällen auch UK und Portugal. Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Erklärungspflichten.