Steuerprozessrecht und Steuerstrafverfahren
Ziel unserer Arbeit ist es, sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen und sich bei der Nutzung steuerlicher Vorteile auf stabile Rechtsgrundlagen stützen können. Dennoch kann die Nutzung steuerliche Vorteile auch eine intensive Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung mit sich bringen. Hier übernehmen wir die Durchsetzung im Einspruchsverfahren ebenso wie die Argumentation mit der Betriebsprüfung und die Vertretung im Klageverfahren. Ebenso stehen wir Ihnen in allen Phase des steuerstrafrechtlichen Verfahrens zur Seite. Als Inhaber, Gesellschafter, Vorstand oder Geschäftsführer beraten wir Sie dabei auch dahingehend, wie Sie sich hinsichtlich der persönlichen Pflichten verhalten und wie Sie sich gegebenenfalls gegen Haftungsrisiken absichern können.
Verbindliche Auskunft
Ob bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, bei lohnsteuerlichen Begünstigungen oder Umsatzsteuerbefreiungen – die Auslegung und Anwendung des Gesetzeswortlautes auf den konkreten Sachverhalt lässt oft viel Interpretationsspielraum. Wenn notwendig und möglich, klären wir daher inhaltlich komplexe und strittige Fragen bereits im Vorfeld ihrer Verwirklichung mittels einer verbindlichen Auskunft oder einer Vorabverständigung.
Betriebsprüfungen
Finanzgerichtsvertretung
Verfahren zur Verständigung und Streitbeilegung
Korrektur von Erklärungen und Selbstanzeigen
Insbesondere im internationalen Bereich führt die zunehmende Komplexität der steuerlichen Gesetzgebung oft zu einer nicht korrekten oder gar unterlassenen Erklärung von Einkünften. In diesen Fällen ist, um weitere Konsequenzen zu vermeiden, eine zeitnahe Berichtigung der Erklärung gem. § 153 AO zwingend erforderlich. In schwerwiegenderen Fällen ist die Abgabe einer zeitnahen und lückenlosen Selbstanzeige unabdinglich. Wir unterstützen Sie bei der Abgabe ebenso wie bei der vollständigen Erfassung und Berechnung der nacherklärten Einkünfte.
Steuerliche Strafverfahren und Steuerfahndung
Primäres Ziel unserer Arbeit ist, sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen und sich bei der Nutzung steuerlicher Vorteile auf stabile Rechtsgrundlagen stützen können. Sollte dies einmal nicht gelingen, stehen wir Ihnen bei Verfahren zu Steuerordnungswidrigkeiten ebenso wie bei größeren Strafverfahren zur Seite, teilweise über unser Netzwerk an Steuerstrafrechtsanwälten. In Fällen, in denen die Steuerfahndung vor der Tür steht, sind wir Ihr zuverlässiger Begleiter und besprechen mit Ihnen die notwendigen Schritte.