Steuerprozessrecht und Steuerstrafverfahren

Ziel unserer Arbeit ist es, sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen und sich bei der Nutzung steuerlicher Vorteile auf stabile Rechtsgrundlagen stützen können. Dennoch kann die Nutzung steuerliche Vorteile auch eine intensive Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung mit sich bringen. Hier übernehmen wir die Durchsetzung im Einspruchsverfahren ebenso wie die Argumentation mit der Betriebsprüfung und die Vertretung im Klageverfahren. Ebenso stehen wir Ihnen in allen Phase des steuerstrafrechtlichen Verfahrens zur Seite. Als Inhaber, Gesellschafter, Vorstand oder Geschäftsführer beraten wir Sie dabei auch dahingehend, wie Sie sich hinsichtlich der persönlichen Pflichten verhalten und wie Sie sich gegebenenfalls gegen Haftungsrisiken absichern können.

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Verbindliche Auskunft

Ob bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, bei lohnsteuerlichen Begünstigungen oder Umsatzsteuerbefreiungen – die Auslegung und Anwendung des Gesetzeswortlautes auf den konkreten Sachverhalt lässt oft viel Interpretationsspielraum. Wenn notwendig und möglich, klären wir daher inhaltlich komplexe und strittige Fragen bereits im Vorfeld ihrer Verwirklichung mittels einer verbindlichen Auskunft oder einer Vorabverständigung.

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Betriebsprüfungen

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung bei jeder Art von Betriebsprüfung. Dabei schonen wir Ihre unternehmensinternen Ressourcen soweit wie möglich, indem wir auf bei uns vorhandene Unterlagen zurückgreifen. Eine Dokumentation des Prozesses, auch für Folgeprüfungen, ist für uns ebenso selbstverständlich wie die regelmäßige Kommunikation zum Sachstand mit Ihnen. Unser Historie erfolgreich abgeschlossener Betriebsprüfungen gibt uns Recht.
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Finanzgerichtsvertretung

In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung und hohem strittigen Volumen lohnt es sich für Sie, den Klageweg zu bestreiten. Wir unterstützen Sie dabei, von der Vorbereitung der Klage bis hin zur Vertretung vor dem Finanzgericht, gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und anderen Beratern. Dabei diskutieren wir mit Ihnen vor Beginn des Prozesses transparent die Kosten und Risiken und geben Ihnen im Verlauf Rückmeldung über die verschiedenen Phasen des Prozesses.
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Verfahren zur Verständigung und Streitbeilegung

Die Zunahme internationaler Sachverhalte führt auch zu einer Häufung von Fällen, in denen es auf Grund einer Betriebsprüfung zunächst zur Doppelbesteuerung kommt. Gerade bei Betriebsstättensachverhalten beanspruchen oft zwei oder mehr Staaten das Besteuerungsrecht. Hier unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Verständigungs-, Schieds- und Streitbeilegungsverfahren zur Korrektur bis hin zur Rückgängigmachung einer Doppelbesteuerung.
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Korrektur von Erklärungen und Selbstanzeigen

Insbesondere im internationalen Bereich führt die zunehmende Komplexität der steuerlichen Gesetzgebung oft zu einer nicht korrekten oder gar unterlassenen Erklärung von Einkünften. In diesen Fällen ist, um weitere Konsequenzen zu vermeiden, eine zeitnahe Berichtigung der Erklärung gem. § 153 AO zwingend erforderlich. In schwerwiegenderen Fällen ist die Abgabe einer zeitnahen und lückenlosen Selbstanzeige unabdinglich. Wir unterstützen Sie bei der Abgabe ebenso wie bei der vollständigen Erfassung und Berechnung der nacherklärten Einkünfte.

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Steuerliche Strafverfahren und Steuerfahndung

Primäres Ziel unserer Arbeit ist, sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen und sich bei der Nutzung steuerlicher Vorteile auf stabile Rechtsgrundlagen stützen können. Sollte dies einmal nicht gelingen, stehen wir Ihnen bei Verfahren zu Steuerordnungswidrigkeiten ebenso wie bei größeren Strafverfahren zur Seite, teilweise über unser Netzwerk an Steuerstrafrechtsanwälten. In Fällen, in denen die Steuerfahndung vor der Tür steht, sind wir Ihr zuverlässiger Begleiter und besprechen mit Ihnen die notwendigen Schritte.

Sie haben Fragen an uns? Wir helfen Ihnen gerne weiter: