Nachfolgeberatung und Vermögensplanung

Überlegungen zur Übertragung von Vermögen auf die nachfolgende Generation sollten rechtzeitig erfolgen, nicht nur im Hinblick auf die Nutzung steuerlicher Freibeträge, sondern auch auf die Erhöhung steuerlicher Wertansätze. Insbesondere um ein Unternehmen über mehrere Generationen zu erhalten, ist es wichtig, dieses ohne erbschaftsteuerliche Einbußen an die Nachfolger zu überführen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen im Rahmen der Nachfolgeplanung als Sparringpartner zur Seite, ob auf der Suche nach einem geeigneten Nachfolger, beim Treffen von schwierigen Entscheidungen oder der Bewältigung von Herausforderungen im Nachfolgeprozess Seite.

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Erbschaft- und Schenkungsteuer

In Erbfällen oder bei Schenkungen besprechen wir mit Ihnen die entsprechenden steuerlichen Fristen und erstellen die entsprechenden Erklärungen. Dabei haben wir auch Erfahrung mit grenzüberschreitenden Erbfällen und können bei Bedarf auf ein breites Netzwerk an ausländischen Steuerberatern zurückgreifen.

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Beratung bei der Testamentsgestaltung

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments und arbeiten dabei, wenn notwendig, mit Rechtsanwälten zusammen. Wir gehen mit Ihnen Möglichkeiten wie Teilungsanordnungen, Erbfolge, des Vermächtnisses, des Pflichtteilsverzichts und sprechen mit Ihnen die steuerlichen Konsequenzen durch.
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Langfristige Übertragungsplanung

Im Falle komplexerer Vermögen ist eine langfristige Übertragungsplanung sinnvoll, die auch immer wieder an veränderte Gegebenheiten angepasst wird. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Vorstellungen, wie Sie Ihr Vermögen in die nächste Generation weitergeben möchten und erarbeiten ein langfristiges Konzept.

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Vorweggenommene Erbfolge

Übertragungen von Vermögen zu Lebzeiten sind oft ein sinnvoller Weg, um spätere Erbschaftsteuerbelastungen zu reduzieren. Dennoch sind hier zahlreiche Besonderheiten zu beachten: Durch Nießbrauchsvorbehalt kann sichergestellt werden, dass die Einkünfte beim Übertragenden verbleiben. Bestimmte Auflagen verhindern ein ungewolltes Weiterübertragen durch den Erwerber. Hier unterstützen wir Sie, in der Zusammenarbeit insbesondere mit Fachanwälten für Erbrecht, bei der steueroptimalen Umsetzung Ihrer Vorstellungen.
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Unternehmensübertragungen

Insbesondere für Unternehmer ist es wichtig, die eigene Nachfolge und die Übertragung des Unternehmens frühzeitig zu planen und auch eine entsprechende Testamentsgestaltung vorzunehmen. Sonst kann ein unerwarteter Erbfall zu hohen Steuerbelastungen führen, die im Ernstfall sogar die Fortführung des Unternehmens gefährden, oder eine nicht durchdachte Testamentsgestaltung bei der Übertragung auf nicht qualifizierte Erben zu einem Verlust der Beteiligung oder zur ungewollten Unternehmensaufgabe.

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Stiftungen

Die Übertragung auf eine Stiftung kann bei sehr großen Vermögen aus steuerlichen Gründen Sinn machen, ebenso wenn keine Nachkommen vorhanden sind und die Weitergabe des Vermögens für einen guten Zweck geplant ist. Hier arbeiten wir eng mit einem Netzwerk aus Beratern, Anwälten und Instituten zusammen, um Sie optimal zu unterstützen. Bei der Weitergabe des Vermögens an eine Stiftung für wohltätige Zwecke begleiten wir Sie gerne beim Aufsetzen von unselbständigen und selbständigen Stiftungen sowie der Auswahl unter den jeweiligen Anbietern.

Sie haben Fragen an uns? Wir helfen Ihnen gerne weiter: