Lohnsteuer- und Entsendungsthemen
Wir bieten über die klassische Lohnabrechnung hinaus eine Vielzahl individueller Dienstleistungen an, etwa die separate Lohnabrechnung für Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte, die Beurteilung von Mitarbeiter-Benefits oder die Beantragung von Lohnsteueranrufungsauskünften. International tätige Unternehmen beraten wir bei Entsendungen ins In- und Ausland zu Themen wie Hypotax, Aktienoptionen und die Pflicht zum Lohnsteuereinbehalt in verschiedenen Ländern.
Lohnabrechnung für leitende Angestellte
Sie möchten die Vergütung für Geschäftsführer und Vorstände außerhalb der unternehmensinternen Lohnbuchhaltung verarbeiten? In diesen Fällen erstellen wir für Sie die Lohnabrechnung in einem gesonderten Paket mit maßgeschneiderten Lösungen. Dabei steht neben Diskretion und Datensicherung die Beachtung besonderer Vorschriften in diesem Bereich im Vordergrund. Darüber hinaus stellen wir die notwendigen Zahlen, etwa zur Berichterstattung an den Aufsichtsrat oder Aktionäre, zusammen.
Besonderheiten bei Mitarbeiterentsendungen
Aktienoptionen und Carried Interest
Das Management von Kapitalanlagen, wie etwa Immobilieninvestitionen und Venture Capital, wird oft mit besonderen Anreizen bei Vergütungsstrukturen verbunden. Hier beraten wir Sie umfassend zu Vor- und Nachteilen, insbesondere aber auch zu den steuerlichen Aspekten spezieller Vergütungsmodelle, etwa Aktienoptionen und Carried Interest. Dabei ist gerade im internationalen Kontext das Zusammenspiel unterschiedlicher Vorschriften zu beachten, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Steuerfreiheit von Zusatzleistungen
Wir betrachten mit Ihnen geplante Benefits in Hinsicht auf die mögliche Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen, um so die Vorteile möglichst optimal bei den Mitarbeitern ankommen zu lassen. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Reisekostenabrechnug und bei der Beratung zu steuer- und sozialversicherungsfreien Zusatzbestandteilen zum Lohn.
Lohnsteuerliche Anrufungsauskünfte
Besonders bei der Gestaltung steuerfreier oder anderweitig begünstigter Zusatzleistungen im Lohnbereich ist es zur Erlangung von Rechtssicherheit oft ratsam, Lohnsteueranrufungsauskünfte gem. § 42e EStG zu stellen. Aber auch in grenzüberschreitenden Fällen können hier Zweifelsfragen für die Zukunft ausgeräumt werden. Wir übernehmen die Beantragung für Sie.